Agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 04.07.2025)

 

1. Teilnahmevoraussetzungen

 

  1. Die Teilnahme setzt voraus, dass die Erziehungsberechtigten die Zahlungspflicht anerkennen.
  2. Das Kind muss frei von ansteckenden Krankheiten sein (z.B. Läuse, Magen-Darm-Infekte).
  3. Falls das Kind oder die Erziehungsberechtigten weder der deutschen, noch der italienischen, noch der englischen Sprache in einem Ausmaß mächtig sind, das eine ausreichende Basiskommunikation – insbesondere das Verständnis von Regeln, Abläufen und sicherheitsrelevanten Informationen – ohne Probleme gewährleistet, behält sich die Sozialgenossenschaft SOMNIAS vor, das Betreuungsverhältnis nicht anzunehmen.
  4. Die Teilnahme setzt voraus, dass das Kind in der Lage ist, mündliche Anweisungen des Betreuungspersonals – insbesondere sicherheitsrelevante Hinweise und Aufforderungen – zu verstehen und diesen zu folgen. Ist dies aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse nicht gewährleistet, behält sich die Sozialgenossenschaft SOMNIAS vor, das Betreuungsverhältnis nicht anzunehmen.
  5. Das Kind verfügt über ein altersgerechtes Maß an Selbstständigkeit im Alltag (z. B. beim An- und Ausziehen, Essen, Windelfreiheit, Toilettengang).


2. Angaben der Erziehungsberechtigten

 

  1. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen, insbesondere zu Diagnosen, Allergien und Geburtsdaten.
  2. Die Auswahl der richtigen Betreuungsgruppe entsprechend Alter und Schulstatus ist verpflichtend. Eine Anmeldung in eine unzutreffende Gruppe (z.B. Kindergarten statt Grundschule) ist unzulässig.
  3. Bei vorsätzlichen Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Informationen kann der Vertrag fristlos einseitig von SOMNIAS gekündigt werden. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.


3. Zutritt, Begleitung und Abholung

 

  1. Anmeldungen über bestehende Konten (Accounts) Dritter sind unzulässig.
  2. Bei getrennt lebenden Eltern oder Sorgerechtsstreitigkeiten muss SOMNIAS über eventuell bestehende Kontaktverbote/Regelungen u.Ä. informiert werden.
  3. Kinder, die eine Erlaubnis zum alleinigen Nachhauseweg haben, dürfen den Betreuungsort am Ende der regulären Betreuungszeit (also in der Gleitzeit) oder nach Ausflügen verlassen. Nach Verlassen der Betreuungseinrichtung übernimmt SOMNIAS keine Haftung.
  4. Unangemeldete Personen dürfen die Einrichtung und Angebote/Projekte ohne schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder beauftragten Betreuungspersonen von SOMNIAS nicht betreten oder begleiten.


4. Zahlungsbedingungen und Stornierung

 

  1. Mit der Anmeldung wird der Teilnahmebeitrag für alle gebuchten Wochen verpflichtend. Die Anmeldung wird erst mit vollständigem Zahlungseingang wirksam.
  2. Abmeldung bis 2 Monate vor Schulende: keine Berechnung der Buchung, 30 € Verwaltungsaufwand.
  3. Abmeldung bis 2 Wochen vor der ersten bestätigten Woche, in der das Kind angemeldet ist: 50 % der Beiträge der Buchung + 30 € Verwaltungsaufwand.
  4. Kürzere Fristen oder unentschuldigtes Fernbleiben: voller Beitrag der Buchung.
  5. Krankheit mit ärztlichem Attest: Für die nachgewiesenen, tatsächlich nicht besuchten Tage erfolgt keine Berechnung jedoch eine anteilige Rückerstattung. Es wird ein Verwaltungsaufwand von 30 € erhoben.
  6. Bei Nichtbezahlung über drei Monate fallen zusätzlich Verzugszinsen und Strafen an, sowie eventuelle Anwaltskosten die dem Nutzer verrechnet werden. Jede Mahnung wird zzgl. den Anwaltskosten pauschal 50€ verrechnet.
  7. Bei Zahlungsverzug oder vollständiger Nichtbegleichung offener Rechnungen behält sich die Sozialgenossenschaft SOMNIAS vor, zukünftige Anmeldungen des Kindes oder der Erziehungsberechtigten bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen abzulehnen.


5. Haftung

 

  1. SOMNIAS haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder beauftragten Betreuungspersonen verursacht wurden.
  2. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Eltern haften für ihre Kinder.
  4. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle für die Betreuung relevanten Informationen in einer Sprache (Deutsch, Italienisch oder Englisch) bereitzustellen, die eine eindeutige Verständigung ermöglicht.
  5. Die Sozialgenossenschaft SOMNIAS übernimmt keine Haftung für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die dadurch entstehen, dass Kinder Medikamente, Nahrungsmittel, Substanzen oder sonstige Gegenstände mitbringen und diese von anderen Kindern konsumiert, verschluckt oder verwendet werden. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, sicherzustellen, dass ihre Kinder keine Medikamente oder gefährlichen Substanzen/Gegenstände ohne vorherige Absprache mit der Betreuungseinrichtung mitführen oder unbeaufsichtigt aufbewahren.


6. Foto- und Mediennutzung

 

  1. Während der Betreuung dürfen Fotos und Videos erstellt und für interne Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. social Media) genutzt werden.
  2. Ein Widerspruch gegen die Nutzung kann jederzeit schriftlich erklärt werden.


7. Verhaltensregeln und Ausschluss

 

  1. Bei wiederholt grobem Fehlverhalten (z.B. Mobbing, Gewalt, Missachtung von Anweisungen) kann SOMNIAS über den Ausschluss entscheiden.
  2. Nicht angetretene Wochen nach Ausschluss werden zurückerstattet. Begonnene Wochen werden nicht erstattet.
  3. Respektlosigkeit oder wiederholt aggressives Verhalten der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Betreuungsteam, bei der Anmeldung oder vor Ort kann ebenfalls zum Ausschluss führen. In diesem Fall werden keine Wochen rückerstattet, auch nicht die nicht angetretenen Wochen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verhalten von den Erziehungsberechtigten selbst oder von Personen ausgeht, die sie zur Betreuung bringen oder als abholberechtigt benannt haben.
  4. Wiederholtes, erhebliches Nichteinhalten der vereinbarten Bring- und Abholzeiten kann durch die Sozialgenossenschaft SOMNIAS zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses führen.


8. Höhere Gewalt / behördliche Anordnung

 

  1. Bei Ausfall durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.


9. Änderungsvorbehalt

 

  1. SOMNIAS behält sich vor, diese AGB bei Vorliegen triftiger Gründe oder rechtlicher Verpflichtungen auch während bestehender Vertragsverhältnisse anzupassen.
  2. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
  3. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 6 Wochen und wird die Betreuung weiter in Anspruch genommen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
  4. Im Falle des Widerspruchs kann SOMNIAS den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen.


10. Gerichtsstand und Rechtswahl

 

  1. Für alle Rechtsbeziehungen gilt italienisches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Bozen.


11. Notfallkommunikation

 

  1. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, stets aktuelle und erreichbare Kontaktinformationen oder mindestens einen Notfallkontakt bereitzustellen.
  2. Im Notfall muss SOMNIAS die Möglichkeit haben, die Erziehungsberechtigten oder die angegebenen Notfallkontakte jederzeit zu erreichen.
  3. Sollten weder die Erziehungsberechtigten noch die angegebenen Notfallkontakte erreichbar sein, handelt die Sozialgenossenschaft SOMNIAS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach bestem Wissen und Gewissen.


12. Datenschutz

 

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO verarbeitet.
  2. Details unter https://somnias.it/de/privacy


13. Widerrufsausschluss

 

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausdrücklich nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht gemäß dem italienischen Konsumentenschutzgesetz (Codice del Consumo), da es sich um eine soziale Dienstleistung mit fest vereinbarten Leistungsterminen handelt.
  2. Salvatorische Klausel
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  4. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Agb Kindertagesstätte und Spielegruppen (Stand: 15.12.2023)

 

  1. Die Kindertagesstätte und Spielegruppen hat eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Kindern pro Tag.
  2. Die Kindertagesstätte und Spielegruppen ist nur an Schultagen geöffnet und bleibt an allen Ferientagen geschlossen.
  3. Die Kindertagesstätte und Spielegruppen hat eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Kindern pro Tag.
  4. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kostenbeteiligung in ganzer Höhe.
  5. Es gibt keinerlei Rückerstattung bei Abwesenheiten (Krankheit, Urlaub, u.Ä.).
  6. Es gibt keinerlei Rückerstattung und keinen Ersatz bei Abwesenheit der Betreuerin wegen Krankheit.
  7. Die Kostenbeteiligung wird auch bei Abmeldung während des Jahres in gesamter Höhe fällig.