Agb
1. Teilnahmevoraussetzungen
2. Angaben der Erziehungsberechtigten
3. Zutritt, Begleitung und Abholung
4. Zahlungsbedingungen und Stornierung
5. Haftung
6. Foto- und Mediennutzung
7. Verhaltensregeln und Ausschluss
8. Höhere Gewalt / behördliche Anordnung
9. Änderungsvorbehalt
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
11. Notfallkommunikation
12. Datenschutz
13. Widerrufsausschluss
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Sozialgenossenschaft SOMNIAS, als Träger der Kindertagesstätte, und den Erziehungsberechtigten des aufgenommenen Kindes.
Mit Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen die Erziehungsberechtigten diese AGB in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.
Ergänzende Unterlagen wie Hausordnung, Datenschutzinformation sowie interne Richtlinien bilden einen integrierenden Bestandteil des Betreuungsvertrages.
2. Angebot des Dienstes / Öffnungszeiten
Die Kindertagesstätten der Sozialgenossenschaft SOMNIAS bieten Betreuung für Kinder im Alter von 3 bis 36 Monaten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen an. In begründeten Fällen können auch Kinder über 36 Monate bis zum Eintritt in den Kindergarten aufgenommen werden, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.
Die Öffnungszeiten werden von der jeweiligen Einrichtung festgelegt und den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
Die Anzahl der jährlichen Betreuungstage richtet sich nach den organisatorischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung. Schließtage (Feiertage, Fortbildungstage, Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, gesetzliche Vorgaben oder behördliche Anweisungen) werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt. Ein Anspruch auf Betreuung außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten besteht nicht. Bei verspäteter Abholung können Zusatzkosten laut Tarifordnung verrechnet werden.
3. Anmeldung, Aufnahme und Warteliste
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Website www.somnias.it. Alle dort abgefragten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Änderungen zu personenbezogenen Daten (Adresse, Telefonnummern, Abholberechtigte, medizinische Hinweise) sind unverzüglich mitzuteilen.
Aufgenommen werden Kinder im Alter von 3 bis 36 Monaten. Eine Aufnahme darüber hinaus ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich.
Die Mindestanwesenheit beträgt 12 Wochenstunden.
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach den gesetzlich vorgesehenen Vorrangkriterien gemäß Landesgesetz 8/2013 und Beschluss der Landesregierung 666/2019.
Sind die verfügbaren Plätze ausgeschöpft, wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt. Die Reihung erfolgt gemäß den geltenden Kriterien. Die Warteliste wird regelmäßig aktualisiert. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft der Träger.
4. Betreuungsvertrag und Eingewöhnung
Mit der schriftlichen Bestätigung des Platzes und der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages entsteht ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen den Erziehungsberechtigten und der Sozialgenossenschaft SOMNIAS.
Der Beginn der Betreuung umfasst eine Eingewöhnungsphase, deren Dauer und Ablauf von den pädagogischen Fachkräften festgelegt wird. Die Eingewöhnung ist verpflichtender Bestandteil des Betreuungsverhältnisses.
Eine Kündigung vor Beginn der Eingewöhnung oder während der Eingewöhnung ist möglich; in diesem Fall werden die vereinbarten Wochenstunden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen in Rechnung gestellt.
Die Eingewöhnung kann aus pädagogischen oder gesundheitlichen Gründen verlängert oder angepasst werden. Entscheidungen hierzu obliegen dem pädagogischen Team.
5. Betreuungsentgelt, Tarife und Zahlungsbedingungen
Für die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen gelten die jeweils aktuellen Tarife der Kindertagesstätte. Die Tarife richten sich nach den gesetzlichen und gemeindespezifischen Vorgaben sowie nach den vereinbarten Wochenstunden.
Die Mindestbuchung beträgt 12 Wochenstunden, die auch bei Nichtinanspruchnahme zu bezahlen sind.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Die Bezahlung ist ausschließlich mittels SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, ein gültiges SEPA-Mandat zu erteilen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Zahlungsverzug von zwei Monatsraten berechtigt die Sozialgenossenschaft SOMNIAS, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Schließtage (Feiertage, behördliche Anordnungen, pädagogische Fortbildungen, Reinigungs- und Wartungstage, organisatorische Gründe) sowie Abwesenheiten des Kindes aus persönlichen Gründen werden nicht rückerstattet.
Gemeindespezifische Zuschläge können gemäß den Regelungen der zuständigen Gemeinde angewendet werden. Nicht bezahlte Rechnungen bleiben vollständig zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
6. Krankheit, Fehlzeiten und Urlaub
Bei Krankheit des Kindes müssen die Erziehungsberechtigten die Einrichtung am ersten Krankheitstag über die voraussichtliche Dauer informieren.
Beim Wiedereintritt ist eine ärztliche Bestätigung ohne Diagnoseangabe vorzulegen, sofern die Abwesenheit länger als drei Tage gedauert hat.
Wird kein ärztliches Attest vorgelegt, wird ab dem vierten Krankheitstag der volle Ausschreibungsstundensatz für die vertraglich vereinbarten Betreuungstage verrechnet.
Fehlt das Kind trotz bestehender Anmeldung ohne Meldung („unentschuldigte Abwesenheit“), werden die vereinbarten Stunden vollständig berechnet.
Pro Betreuungsjahr werden bei ganzjähriger Anwesenheit vier Wochen Urlaubsabwesenheit nicht berechnet. Bei kürzerer Vertragsdauer reduziert sich dieser Zeitraum anteilig.
Der Urlaubszeitraum ist vorab schriftlich bekanntzugeben.
Nicht genutzte Urlaubstage können nicht übertragen werden.
Urlaubs- und Krankheitszeiten werden von der öffentlichen Hand nicht mitfinanziert; entsprechende Kostenanteile gehen vollständig zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Bei krankheitsbedingten Abwesenheiten von mehr als vier Wochen können die Erziehungsberechtigten den Vertrag kündigen. Bei Wiedereintritt nach Genesung besteht ein Vorrangrecht auf Wiederaufnahme, soweit Kapazitäten vorhanden sind.
7. Abholung und berechtigte Personen
Die Erziehungsberechtigten geben bereits im Rahmen der Online-Anmeldung auf www.somnias.it jene Personen an, die zur Abholung des Kindes berechtigt sind. Diese Liste bildet die verbindliche Grundlage für die Übergabe des Kindes.
Änderungen oder Ergänzungen der Abholberechtigungen müssen Online über das Nutzerkonto mitgeteilt werden.
Spontane telefonische Abholanweisungen werden nur akzeptiert, wenn die abholende Person bereits als berechtigte Person im Online-System eingetragen ist.
Das Personal ist verpflichtet, die Identität der abholenden Person zu überprüfen. Ohne klare Identifikation erfolgt keine Übergabe.
Das Kind muss innerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden. Bei verspäteter Abholung können Zusatzkosten laut Tarifordnung verrechnet werden.
Bei Krankheitssymptomen oder Verdacht auf eine Infektion kann die Einrichtung die sofortige Abholung verlangen.
Die Erziehungsberechtigten müssen während der Betreuungszeit für Notfälle erreichbar sein.
8. Gesundheit, Hygiene und Ausschlusskriterien
Das Kind darf die Einrichtung nur besuchen, wenn es sich in einem allgemein guten Gesundheitszustand befindet und keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit zeigt.
Bei folgenden Symptomen ist ein Besuch der Einrichtung ausgeschlossen:
Treten während des Aufenthalts Krankheitssymptome auf, kann die Einrichtung die sofortige Abholung des Kindes verlangen.
Bei ansteckenden Erkrankungen ist das Kind bis zur vollständigen Genesung zu Hause zu betreuen. Die Einrichtung kann eine ärztliche Rückbestätigung ohne Diagnoseangabe verlangen.
Die Gabe von Medikamenten ist nur möglich, wenn:
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Einrichtung über Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten und andere relevante gesundheitliche Besonderheiten des Kindes schriftlich zu informieren.
Die Einrichtung hält sich an ein internes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Dessen Vorgaben sind für die Erziehungsberechtigten verbindlich.
9. Mahlzeiten und Ernährung
Die Verpflegung des Kindes erfolgt entsprechend den festgelegten Betreuungszeiten. Ein Anspruch auf Mahlzeiten besteht nur innerhalb der gebuchten Zeitfenster.
Die Mahlzeiten werden altersgerecht, ausgewogen und nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Standards zubereitet. Es werden überwiegend regionale und frische Lebensmittel verwendet.
Besondere Ernährungsbedürfnisse (z. B. Allergien, Unverträglichkeiten, medizinische Diäten) werden nur berücksichtigt, wenn eine ärztliche Bestätigung in schriftlicher Form vorliegt.
Kulturelle oder religiöse Ernährungswünsche können berücksichtigt werden, sofern sie organisatorisch umsetzbar sind und schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitgabe eigener Speisen ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss vorab mit der Einrichtung abgesprochen werden.
Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Lebensmittel mitgegeben werden, die Allergierisiken für andere Kinder darstellen oder das Hygienekonzept der Einrichtung beeinträchtigen.
Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für Lebensmittel, Snacks oder Getränke, die von den Erziehungsberechtigten selbst mitgebracht werden.
10. Hausordnung
Die jeweilige Hausordnung der Kindertagesstätte bildet einen verbindlichen Bestandteil des Betreuungsvertrages und ist von allen Erziehungsberechtigten einzuhalten. Sie dient der Sicherheit, dem hygienischen Betrieb sowie der pädagogischen Arbeit der Einrichtung.
Folgende Grundregeln gelten für alle Kinder und Erziehungsberechtigten:
10.1 Zutritt zur Einrichtung
Der Zutritt ist ausschließlich Erziehungsberechtigten und berechtigten Personen gestattet. Externe Personen dürfen die Räumlichkeiten nur nach vorheriger Zustimmung des Personals betreten.
10.2 Kleidung und persönliche Gegenstände
Die Kinder müssen zweckmäßige, sichere und der Witterung entsprechende Kleidung tragen.
Wertgegenstände, Geld oder private Spielsachen sollen nicht mitgebracht werden. Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
10.3 Verhalten in der Einrichtung
Erziehungsberechtigte haben sich respektvoll gegenüber Personal, Kindern und anderen Familien zu verhalten.
Jegliche Form von aggressivem, einschüchterndem oder grenzüberschreitendem Verhalten führt zum sofortigen Gespräch und kann als Kündigungsgrund gewertet werden.
10.4 Nutzung von Mobiltelefonen und Fotoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen in der Einrichtung sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Leitung erlaubt.
Aus Datenschutzgründen dürfen andere Kinder niemals ohne Freigabe der jeweiligen Erziehungsberechtigten fotografiert oder gefilmt werden.
10.5 Hygienevorgaben
Die Vorgaben des internen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sind einzuhalten.
Erkrankte Kinder dürfen die Einrichtung nicht betreten (siehe Punkt 8).
10.6 Bringen und Abholen
Beim Bringen und Abholen ist innerhalb der Räumlichkeiten ruhig und rücksichtsvoll vorzugehen, um den Tagesablauf nicht zu stören.
Anweisungen des Personals sind jederzeit zu befolgen.
11. Haftung und Versicherung
Die Sozialgenossenschaft SOMNIAS verfügt über eine Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung, die die gesetzlich vorgesehenen Risiken im Rahmen des Betriebs der Kindertagesstätte abdeckt.
Für Schäden, die das Kind während der Betreuung anderen Personen oder Sachen zufügt, haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Spielmaterial, Ausstattung oder Einrichtungen der Kindertagesstätte, die durch unsachgemäße oder mutwillige Handlung entstehen.
Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für:
Die Haftung der Einrichtung ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Eine Haftung für höhere Gewalt (z. B. behördliche Schließungen, Epidemien, Naturereignisse) ist ausgeschlossen.
12. Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, aktiv zur Durchführung des Betreuungsverhältnisses beizutragen und insbesondere:
Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Personal basiert auf gegenseitigem Respekt, Transparenz und sachlicher Kommunikation.
Störungen des Betriebsablaufs oder respektloses Verhalten können Konsequenzen bis hin zur Vertragskündigung haben.
13. Vertragsdauer, Kündigung und Vertragsauflösung
Der Betreuungsvertrag tritt mit dem im Vertrag angegebenen Datum in Kraft und gilt bis zum vereinbarten Enddatum beziehungsweise bis zur Kündigung durch eine der Vertragsparteien.
Eine Kündigung durch die Erziehungsberechtigten ist jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende möglich.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Einrichtung.
Eine Kündigung vor oder während der Eingewöhnung ist möglich; in diesem Fall werden die vereinbarten Wochenstunden für die Dauer von 30 Kalendertagen in Rechnung gestellt.
Die Einrichtung kann den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos kündigen, insbesondere bei:
Im Fall einer behördlich angeordneten Schließung oder höherer Gewalt kann das Betreuungsverhältnis ausgesetzt oder eingeschränkt werden. Eine Rückerstattung von Betreuungsentgelten erfolgt in diesen Fällen nicht.
Nach Vertragsende sind alle Gegenstände, Schlüssel oder Unterlagen der Einrichtung vollständig zurückzugeben.
14. Änderungen des Angebots und der AGB
Änderungen des Leistungsumfangs, der Öffnungszeiten, der Tarife oder dieser AGB können durch die Sozialgenossenschaft SOMNIAS vorgenommen werden, sofern dies organisatorisch notwendig ist oder gesetzliche Vorgaben eine Anpassung erfordern.
Änderungen werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich oder digital mitgeteilt.
Sofern keine wesentliche Verschlechterung des Betreuungsangebots für die Erziehungsberechtigten entsteht, gelten die Änderungen automatisch als angenommen.
Ergeben sich aus gesetzlichen Änderungen Anpassungen der Tarife oder Rahmenbedingungen (z. B. Vorgaben der Autonomen Provinz Bozen oder der Gemeinde), werden diese ohne gesonderte Zustimmung Bestandteil des bestehenden Betreuungsverhältnisses.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website www.somnias.it abrufbar.
15. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt jene gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
Für alle Streitigkeiten aus dem Betreuungsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Bozen vereinbart.
Es gilt ausschließlich italienisches Recht.
1. Geltungsbereich
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
3. Teilnahmevoraussetzungen
4. Angaben der Erziehungsberechtigten
5. Organisation der Betreuung
6. Anwesenheit und Dokumentation
7. Bring- und Abholregelungen
8. Zahlungsbedingungen
9. Abmeldung und Kündigung
10. Haftung
11. Verhaltensregeln und Ausschluss
12. Foto- und Mediennutzung
13. Datenschutz
14. Höhere Gewalt / behördliche Anordnungen
15. Gerichtsstand und Rechtswahl
16. Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Spielgruppe Prettau der Sozialgenossenschaft SOMNIAS (nachfolgend „SOMNIAS“). 1.2 Die Spielgruppe ist ein eigenständiges Betreuungsangebot und rechtlich getrennt von Sommerprojekten, Nachmittagsbetreuung oder sonstigen Angeboten von SOMNIAS zu betrachten.
2. Betreuungszeitraum und Öffnungstage
3. Mindestteilnehmerzahl
4. Anmeldung und Vertragsabschluss
5. Zahlungspflicht
6. Abwesenheit des Kindes
7. Abwesenheit der Betreuungsperson
8. Teilnahmevoraussetzungen
9. Haftung
10. Foto- und Mediennutzung
11. Datenschutz
12. Höhere Gewalt / behördliche Anordnungen
13. Gerichtsstand und Rechtswahl
14. Salvatorische Klausel