Agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen TraumSommer (Stand: 04.07.2025)

 

1. Teilnahmevoraussetzungen

 

  1. Die Teilnahme setzt voraus, dass die Erziehungsberechtigten die Zahlungspflicht anerkennen.
  2. Das Kind muss frei von ansteckenden Krankheiten sein (z.B. Läuse, Magen-Darm-Infekte).
  3. Falls das Kind oder die Erziehungsberechtigten weder der deutschen, noch der italienischen, noch der englischen Sprache in einem Ausmaß mächtig sind, das eine ausreichende Basiskommunikation – insbesondere das Verständnis von Regeln, Abläufen und sicherheitsrelevanten Informationen – ohne Probleme gewährleistet, behält sich die Sozialgenossenschaft SOMNIAS vor, das Betreuungsverhältnis nicht anzunehmen.
  4. Die Teilnahme setzt voraus, dass das Kind in der Lage ist, mündliche Anweisungen des Betreuungspersonals – insbesondere sicherheitsrelevante Hinweise und Aufforderungen – zu verstehen und diesen zu folgen. Ist dies aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse nicht gewährleistet, behält sich die Sozialgenossenschaft SOMNIAS vor, das Betreuungsverhältnis nicht anzunehmen.
  5. Das Kind verfügt über ein altersgerechtes Maß an Selbstständigkeit im Alltag (z. B. beim An- und Ausziehen, Essen, Windelfreiheit, Toilettengang).


2. Angaben der Erziehungsberechtigten

 

  1. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen, insbesondere zu Diagnosen, Allergien und Geburtsdaten.
  2. Die Auswahl der richtigen Betreuungsgruppe entsprechend Alter und Schulstatus ist verpflichtend. Eine Anmeldung in eine unzutreffende Gruppe (z.B. Kindergarten statt Grundschule) ist unzulässig.
  3. Bei vorsätzlichen Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Informationen kann der Vertrag fristlos einseitig von SOMNIAS gekündigt werden. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.


3. Zutritt, Begleitung und Abholung

 

  1. Anmeldungen über bestehende Konten (Accounts) Dritter sind unzulässig.
  2. Bei getrennt lebenden Eltern oder Sorgerechtsstreitigkeiten muss SOMNIAS über eventuell bestehende Kontaktverbote/Regelungen u.Ä. informiert werden.
  3. Kinder, die eine Erlaubnis zum alleinigen Nachhauseweg haben, dürfen den Betreuungsort am Ende der regulären Betreuungszeit (also in der Gleitzeit) oder nach Ausflügen verlassen. Nach Verlassen der Betreuungseinrichtung übernimmt SOMNIAS keine Haftung.
  4. Unangemeldete Personen dürfen die Einrichtung und Angebote/Projekte ohne schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder beauftragten Betreuungspersonen von SOMNIAS nicht betreten oder begleiten.


4. Zahlungsbedingungen und Stornierung

 

  1. Mit der Anmeldung wird der Teilnahmebeitrag für alle gebuchten Wochen verpflichtend. Die Anmeldung wird erst mit vollständigem Zahlungseingang wirksam.
  2. Abmeldung bis 2 Monate vor Schulende: keine Berechnung der Buchung, 30 € Verwaltungsaufwand.
  3. Abmeldung bis 2 Wochen vor der ersten bestätigten Woche, in der das Kind angemeldet ist: 50 % der Beiträge der Buchung + 30 € Verwaltungsaufwand.
  4. Kürzere Fristen oder unentschuldigtes Fernbleiben: voller Beitrag der Buchung.
  5. Krankheit mit ärztlichem Attest: Für die nachgewiesenen, tatsächlich nicht besuchten Tage erfolgt keine Berechnung jedoch eine anteilige Rückerstattung. Es wird ein Verwaltungsaufwand von 30 € erhoben.
  6. Bei Nichtbezahlung über drei Monate fallen zusätzlich Verzugszinsen und Strafen an, sowie eventuelle Anwaltskosten die dem Nutzer verrechnet werden. Jede Mahnung wird zzgl. den Anwaltskosten pauschal 50€ verrechnet.
  7. Bei Zahlungsverzug oder vollständiger Nichtbegleichung offener Rechnungen behält sich die Sozialgenossenschaft SOMNIAS vor, zukünftige Anmeldungen des Kindes oder der Erziehungsberechtigten bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen abzulehnen.


5. Haftung

 

  1. SOMNIAS haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder beauftragten Betreuungspersonen verursacht wurden.
  2. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Eltern haften für ihre Kinder.
  4. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle für die Betreuung relevanten Informationen in einer Sprache (Deutsch, Italienisch oder Englisch) bereitzustellen, die eine eindeutige Verständigung ermöglicht.
  5. Die Sozialgenossenschaft SOMNIAS übernimmt keine Haftung für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die dadurch entstehen, dass Kinder Medikamente, Nahrungsmittel, Substanzen oder sonstige Gegenstände mitbringen und diese von anderen Kindern konsumiert, verschluckt oder verwendet werden. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, sicherzustellen, dass ihre Kinder keine Medikamente oder gefährlichen Substanzen/Gegenstände ohne vorherige Absprache mit der Betreuungseinrichtung mitführen oder unbeaufsichtigt aufbewahren.


6. Foto- und Mediennutzung

 

  1. Während der Betreuung dürfen Fotos und Videos erstellt und für interne Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. social Media) genutzt werden.
  2. Ein Widerspruch gegen die Nutzung kann jederzeit schriftlich erklärt werden.


7. Verhaltensregeln und Ausschluss

 

  1. Bei wiederholt grobem Fehlverhalten (z.B. Mobbing, Gewalt, Missachtung von Anweisungen) kann SOMNIAS über den Ausschluss entscheiden.
  2. Nicht angetretene Wochen nach Ausschluss werden zurückerstattet. Begonnene Wochen werden nicht erstattet.
  3. Respektlosigkeit oder wiederholt aggressives Verhalten der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Betreuungsteam, bei der Anmeldung oder vor Ort kann ebenfalls zum Ausschluss führen. In diesem Fall werden keine Wochen rückerstattet, auch nicht die nicht angetretenen Wochen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verhalten von den Erziehungsberechtigten selbst oder von Personen ausgeht, die sie zur Betreuung bringen oder als abholberechtigt benannt haben.
  4. Wiederholtes, erhebliches Nichteinhalten der vereinbarten Bring- und Abholzeiten kann durch die Sozialgenossenschaft SOMNIAS zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses führen.


8. Höhere Gewalt / behördliche Anordnung

 

  1. Bei Ausfall durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.


9. Änderungsvorbehalt

 

  1. SOMNIAS behält sich vor, diese AGB bei Vorliegen triftiger Gründe oder rechtlicher Verpflichtungen auch während bestehender Vertragsverhältnisse anzupassen.
  2. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
  3. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 6 Wochen und wird die Betreuung weiter in Anspruch genommen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
  4. Im Falle des Widerspruchs kann SOMNIAS den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen.


10. Gerichtsstand und Rechtswahl

 

  1. Für alle Rechtsbeziehungen gilt italienisches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Bozen.


11. Notfallkommunikation

 

  1. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, stets aktuelle und erreichbare Kontaktinformationen oder mindestens einen Notfallkontakt bereitzustellen.
  2. Im Notfall muss SOMNIAS die Möglichkeit haben, die Erziehungsberechtigten oder die angegebenen Notfallkontakte jederzeit zu erreichen.
  3. Sollten weder die Erziehungsberechtigten noch die angegebenen Notfallkontakte erreichbar sein, handelt die Sozialgenossenschaft SOMNIAS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach bestem Wissen und Gewissen.


12. Datenschutz

 

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO verarbeitet.
  2. Details unter https://somnias.it/de/privacy


13. Widerrufsausschluss

 

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausdrücklich nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht gemäß dem italienischen Konsumentenschutzgesetz (Codice del Consumo), da es sich um eine soziale Dienstleistung mit fest vereinbarten Leistungsterminen handelt.
  2. Salvatorische Klausel
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  4. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Agb Kita (Stand: 04.07.2025)

 

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Sozialgenossenschaft SOMNIAS, als Träger der Kindertagesstätte, und den Erziehungsberechtigten des aufgenommenen Kindes.
Mit Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen die Erziehungsberechtigten diese AGB in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.
Ergänzende Unterlagen wie Hausordnung, Datenschutzinformation sowie interne Richtlinien bilden einen integrierenden Bestandteil des Betreuungsvertrages.

 

2. Angebot des Dienstes / Öffnungszeiten

 

Die Kindertagesstätten der Sozialgenossenschaft SOMNIAS bieten Betreuung für Kinder im Alter von 3 bis 36 Monaten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen an. In begründeten Fällen können auch Kinder über 36 Monate bis zum Eintritt in den Kindergarten aufgenommen werden, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.
Die Öffnungszeiten werden von der jeweiligen Einrichtung festgelegt und den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
Die Anzahl der jährlichen Betreuungstage richtet sich nach den organisatorischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung. Schließtage (Feiertage, Fortbildungstage, Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, gesetzliche Vorgaben oder behördliche Anweisungen) werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt. Ein Anspruch auf Betreuung außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten besteht nicht. Bei verspäteter Abholung können Zusatzkosten laut Tarifordnung verrechnet werden.

 

3. Anmeldung, Aufnahme und Warteliste

 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Website www.somnias.it. Alle dort abgefragten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Änderungen zu personenbezogenen Daten (Adresse, Telefonnummern, Abholberechtigte, medizinische Hinweise) sind unverzüglich mitzuteilen.
Aufgenommen werden Kinder im Alter von 3 bis 36 Monaten. Eine Aufnahme darüber hinaus ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich.
Die Mindestanwesenheit beträgt 12 Wochenstunden.
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach den gesetzlich vorgesehenen Vorrangkriterien gemäß Landesgesetz 8/2013 und Beschluss der Landesregierung 666/2019.
Sind die verfügbaren Plätze ausgeschöpft, wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt. Die Reihung erfolgt gemäß den geltenden Kriterien. Die Warteliste wird regelmäßig aktualisiert. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft der Träger.

 

4. Betreuungsvertrag und Eingewöhnung

 

Mit der schriftlichen Bestätigung des Platzes und der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages entsteht ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen den Erziehungsberechtigten und der Sozialgenossenschaft SOMNIAS.
Der Beginn der Betreuung umfasst eine Eingewöhnungsphase, deren Dauer und Ablauf von den pädagogischen Fachkräften festgelegt wird. Die Eingewöhnung ist verpflichtender Bestandteil des Betreuungsverhältnisses.
Eine Kündigung vor Beginn der Eingewöhnung oder während der Eingewöhnung ist möglich; in diesem Fall werden die vereinbarten Wochenstunden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen in Rechnung gestellt.
Die Eingewöhnung kann aus pädagogischen oder gesundheitlichen Gründen verlängert oder angepasst werden. Entscheidungen hierzu obliegen dem pädagogischen Team.

 

5. Betreuungsentgelt, Tarife und Zahlungsbedingungen

 

Für die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen gelten die jeweils aktuellen Tarife der Kindertagesstätte. Die Tarife richten sich nach den gesetzlichen und gemeindespezifischen Vorgaben sowie nach den vereinbarten Wochenstunden.
Die Mindestbuchung beträgt 12 Wochenstunden, die auch bei Nichtinanspruchnahme zu bezahlen sind.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Die Bezahlung ist ausschließlich mittels SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, ein gültiges SEPA-Mandat zu erteilen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Zahlungsverzug von zwei Monatsraten berechtigt die Sozialgenossenschaft SOMNIAS, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Schließtage (Feiertage, behördliche Anordnungen, pädagogische Fortbildungen, Reinigungs- und Wartungstage, organisatorische Gründe) sowie Abwesenheiten des Kindes aus persönlichen Gründen werden nicht rückerstattet.
Gemeindespezifische Zuschläge können gemäß den Regelungen der zuständigen Gemeinde angewendet werden. Nicht bezahlte Rechnungen bleiben vollständig zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

 

6. Krankheit, Fehlzeiten und Urlaub

 

Bei Krankheit des Kindes müssen die Erziehungsberechtigten die Einrichtung am ersten Krankheitstag über die voraussichtliche Dauer informieren.
Beim Wiedereintritt ist eine ärztliche Bestätigung ohne Diagnoseangabe vorzulegen, sofern die Abwesenheit länger als drei Tage gedauert hat.
Wird kein ärztliches Attest vorgelegt, wird ab dem vierten Krankheitstag der volle Ausschreibungsstundensatz für die vertraglich vereinbarten Betreuungstage verrechnet.
Fehlt das Kind trotz bestehender Anmeldung ohne Meldung („unentschuldigte Abwesenheit“), werden die vereinbarten Stunden vollständig berechnet.
Pro Betreuungsjahr werden bei ganzjähriger Anwesenheit vier Wochen Urlaubsabwesenheit nicht berechnet. Bei kürzerer Vertragsdauer reduziert sich dieser Zeitraum anteilig.
Der Urlaubszeitraum ist vorab schriftlich bekanntzugeben.
Nicht genutzte Urlaubstage können nicht übertragen werden.
Urlaubs- und Krankheitszeiten werden von der öffentlichen Hand nicht mitfinanziert; entsprechende Kostenanteile gehen vollständig zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Bei krankheitsbedingten Abwesenheiten von mehr als vier Wochen können die Erziehungsberechtigten den Vertrag kündigen. Bei Wiedereintritt nach Genesung besteht ein Vorrangrecht auf Wiederaufnahme, soweit Kapazitäten vorhanden sind.

 

7. Abholung und berechtigte Personen

 

Die Erziehungsberechtigten geben bereits im Rahmen der Online-Anmeldung auf www.somnias.it jene Personen an, die zur Abholung des Kindes berechtigt sind. Diese Liste bildet die verbindliche Grundlage für die Übergabe des Kindes.
Änderungen oder Ergänzungen der Abholberechtigungen müssen Online über das Nutzerkonto mitgeteilt werden.
Spontane telefonische Abholanweisungen werden nur akzeptiert, wenn die abholende Person bereits als berechtigte Person im Online-System eingetragen ist.
Das Personal ist verpflichtet, die Identität der abholenden Person zu überprüfen. Ohne klare Identifikation erfolgt keine Übergabe.
Das Kind muss innerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden. Bei verspäteter Abholung können Zusatzkosten laut Tarifordnung verrechnet werden.
Bei Krankheitssymptomen oder Verdacht auf eine Infektion kann die Einrichtung die sofortige Abholung verlangen.
Die Erziehungsberechtigten müssen während der Betreuungszeit für Notfälle erreichbar sein.

 

8. Gesundheit, Hygiene und Ausschlusskriterien

 

Das Kind darf die Einrichtung nur besuchen, wenn es sich in einem allgemein guten Gesundheitszustand befindet und keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit zeigt.
Bei folgenden Symptomen ist ein Besuch der Einrichtung ausgeschlossen:

 

  • Fieber
  • Erbrechen oder Durchfall
  • Anzeichen einer Infektionskrankheit
  • stark beeinträchtigter Allgemeinzustand
  • andere Symptome, die eine Betreuung nicht ermöglichen


Treten während des Aufenthalts Krankheitssymptome auf, kann die Einrichtung die sofortige Abholung des Kindes verlangen.
Bei ansteckenden Erkrankungen ist das Kind bis zur vollständigen Genesung zu Hause zu betreuen. Die Einrichtung kann eine ärztliche Rückbestätigung ohne Diagnoseangabe verlangen.
Die Gabe von Medikamenten ist nur möglich, wenn:

 

  • eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt,
  • die Einnahme zwingend notwendig ist,
  • eine eindeutige ärztliche Anweisung für Dosierung und Art der Verabreichung bereitgestellt wird.

 

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Einrichtung über Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten und andere relevante gesundheitliche Besonderheiten des Kindes schriftlich zu informieren.
Die Einrichtung hält sich an ein internes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Dessen Vorgaben sind für die Erziehungsberechtigten verbindlich.

 

9. Mahlzeiten und Ernährung

 

Die Verpflegung des Kindes erfolgt entsprechend den festgelegten Betreuungszeiten. Ein Anspruch auf Mahlzeiten besteht nur innerhalb der gebuchten Zeitfenster.
Die Mahlzeiten werden altersgerecht, ausgewogen und nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Standards zubereitet. Es werden überwiegend regionale und frische Lebensmittel verwendet.
Besondere Ernährungsbedürfnisse (z. B. Allergien, Unverträglichkeiten, medizinische Diäten) werden nur berücksichtigt, wenn eine ärztliche Bestätigung in schriftlicher Form vorliegt.
Kulturelle oder religiöse Ernährungswünsche können berücksichtigt werden, sofern sie organisatorisch umsetzbar sind und schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitgabe eigener Speisen ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss vorab mit der Einrichtung abgesprochen werden.
Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Lebensmittel mitgegeben werden, die Allergierisiken für andere Kinder darstellen oder das Hygienekonzept der Einrichtung beeinträchtigen.
Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für Lebensmittel, Snacks oder Getränke, die von den Erziehungsberechtigten selbst mitgebracht werden.

 

10. Hausordnung

 

Die jeweilige Hausordnung der Kindertagesstätte bildet einen verbindlichen Bestandteil des Betreuungsvertrages und ist von allen Erziehungsberechtigten einzuhalten. Sie dient der Sicherheit, dem hygienischen Betrieb sowie der pädagogischen Arbeit der Einrichtung.
Folgende Grundregeln gelten für alle Kinder und Erziehungsberechtigten:

 

10.1 Zutritt zur Einrichtung

 

Der Zutritt ist ausschließlich Erziehungsberechtigten und berechtigten Personen gestattet. Externe Personen dürfen die Räumlichkeiten nur nach vorheriger Zustimmung des Personals betreten.

 

10.2 Kleidung und persönliche Gegenstände

 

Die Kinder müssen zweckmäßige, sichere und der Witterung entsprechende Kleidung tragen.
Wertgegenstände, Geld oder private Spielsachen sollen nicht mitgebracht werden. Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.

 

10.3 Verhalten in der Einrichtung

 

Erziehungsberechtigte haben sich respektvoll gegenüber Personal, Kindern und anderen Familien zu verhalten.
Jegliche Form von aggressivem, einschüchterndem oder grenzüberschreitendem Verhalten führt zum sofortigen Gespräch und kann als Kündigungsgrund gewertet werden.

 

10.4 Nutzung von Mobiltelefonen und Fotoaufnahmen

 

Foto- und Videoaufnahmen in der Einrichtung sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Leitung erlaubt.
Aus Datenschutzgründen dürfen andere Kinder niemals ohne Freigabe der jeweiligen Erziehungsberechtigten fotografiert oder gefilmt werden.

 

10.5 Hygienevorgaben

 

Die Vorgaben des internen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sind einzuhalten.
Erkrankte Kinder dürfen die Einrichtung nicht betreten (siehe Punkt 8).

 

10.6 Bringen und Abholen

 

Beim Bringen und Abholen ist innerhalb der Räumlichkeiten ruhig und rücksichtsvoll vorzugehen, um den Tagesablauf nicht zu stören.
Anweisungen des Personals sind jederzeit zu befolgen.

 

11. Haftung und Versicherung

 

Die Sozialgenossenschaft SOMNIAS verfügt über eine Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung, die die gesetzlich vorgesehenen Risiken im Rahmen des Betriebs der Kindertagesstätte abdeckt.
Für Schäden, die das Kind während der Betreuung anderen Personen oder Sachen zufügt, haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Spielmaterial, Ausstattung oder Einrichtungen der Kindertagesstätte, die durch unsachgemäße oder mutwillige Handlung entstehen.
Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für:

 

  • verlorene oder beschädigte Kleidung oder Gegenstände,
  • Gegenstände, die von den Erziehungsberechtigten mitgebracht wurden,
  • Schäden, die durch unvollständige oder falsche Informationen der Erziehungsberechtigten entstehen,
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht gemeldeter Allergien oder Erkrankungen.

 

Die Haftung der Einrichtung ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Eine Haftung für höhere Gewalt (z. B. behördliche Schließungen, Epidemien, Naturereignisse) ist ausgeschlossen.

 

12. Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten

 

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, aktiv zur Durchführung des Betreuungsverhältnisses beizutragen und insbesondere:

 

  • jederzeit aktuelle Kontakt- und Notfallnummern bereitzustellen,
  • gesundheitliche Besonderheiten, Allergien oder relevante Informationen schriftlich mitzuteilen,
  • Anweisungen des pädagogischen Personals zu respektieren,
  • Regelungen zu Krankheit, Hygiene und Abholung einzuhalten,
  • an vereinbarten Gesprächen teilzunehmen,
  • das Kind pünktlich zu bringen und abzuholen,
  • angemessene Kleidung und benötigte persönliche Gegenstände bereitzustellen,
  • Änderungen im familiären Umfeld, die für die Betreuung relevant sind (Sorgerecht, Abholberechtigungen), unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Personal basiert auf gegenseitigem Respekt, Transparenz und sachlicher Kommunikation.
Störungen des Betriebsablaufs oder respektloses Verhalten können Konsequenzen bis hin zur Vertragskündigung haben.

 

13. Vertragsdauer, Kündigung und Vertragsauflösung

 

Der Betreuungsvertrag tritt mit dem im Vertrag angegebenen Datum in Kraft und gilt bis zum vereinbarten Enddatum beziehungsweise bis zur Kündigung durch eine der Vertragsparteien.
Eine Kündigung durch die Erziehungsberechtigten ist jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende möglich.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Einrichtung.

Eine Kündigung vor oder während der Eingewöhnung ist möglich; in diesem Fall werden die vereinbarten Wochenstunden für die Dauer von 30 Kalendertagen in Rechnung gestellt.
Die Einrichtung kann den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos kündigen, insbesondere bei:

 

  • Zahlungsverzug von zwei Monatsraten,
  • wiederholter oder schwerwiegender Missachtung der AGB oder Hausordnung,
  • Gefährdung des Wohlbefindens anderer Kinder oder Mitarbeitender,
  • nachweislich falschen Angaben bei der Anmeldung (z. B. Abholberechtigungen, medizinische Angaben).

 

Im Fall einer behördlich angeordneten Schließung oder höherer Gewalt kann das Betreuungsverhältnis ausgesetzt oder eingeschränkt werden. Eine Rückerstattung von Betreuungsentgelten erfolgt in diesen Fällen nicht.
Nach Vertragsende sind alle Gegenstände, Schlüssel oder Unterlagen der Einrichtung vollständig zurückzugeben.

 

14. Änderungen des Angebots und der AGB

 

Änderungen des Leistungsumfangs, der Öffnungszeiten, der Tarife oder dieser AGB können durch die Sozialgenossenschaft SOMNIAS vorgenommen werden, sofern dies organisatorisch notwendig ist oder gesetzliche Vorgaben eine Anpassung erfordern.
Änderungen werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich oder digital mitgeteilt.
Sofern keine wesentliche Verschlechterung des Betreuungsangebots für die Erziehungsberechtigten entsteht, gelten die Änderungen automatisch als angenommen.
Ergeben sich aus gesetzlichen Änderungen Anpassungen der Tarife oder Rahmenbedingungen (z. B. Vorgaben der Autonomen Provinz Bozen oder der Gemeinde), werden diese ohne gesonderte Zustimmung Bestandteil des bestehenden Betreuungsverhältnisses.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website www.somnias.it abrufbar.

 

15. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt jene gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
Für alle Streitigkeiten aus dem Betreuungsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Bozen vereinbart.
Es gilt ausschließlich italienisches Recht.

Agb Nachmittagsbetreuung (Stand: 12.12.2025)

 

 

1. Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote der Nachmittagsbetreuung der Sozialgenossenschaft SOMNIAS (nachfolgend „SOMNIAS“) an den jeweiligen Betreuungsorten.
  2. Abweichende Regelungen einzelner Gemeinden oder Projekte gehen diesen AGB nur dann vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

 

  1. Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal anmeldung.kits.it. 2.2 Mit dem Absenden der Online-Anmeldung geben die Erziehungsberechtigten ein verbindliches Vertragsangebot ab und akzeptieren diese AGB.
  2. Der Betreuungsvertrag kommt erst mit Bestätigung durch SOMNIAS zustande.
  3. Anmeldungen über Konten Dritter oder mit falschen Angaben sind unzulässig und können zur Annullierung der Anmeldung führen.

 

3. Teilnahmevoraussetzungen

 

  1. Das Kind muss schulpflichtig sein und der jeweiligen Zielgruppe der Nachmittagsbetreuung entsprechen.
  2. Das Kind muss frei von ansteckenden Krankheiten sein (z. B. Läuse, Magen-Darm-Infekte).
  3. Das Kind muss in der Lage sein, mündliche Anweisungen des Betreuungspersonals zu verstehen und diesen zu folgen.
  4. Ein altersgerechtes Maß an Selbstständigkeit (z. B. Toilettengang, Essen) wird vorausgesetzt.

 

4. Angaben der Erziehungsberechtigten

 

  1. Alle im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
  2. Insbesondere sind gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Diagnosen sowie besondere Förderbedarfe korrekt anzugeben.
  3. Bei vorsätzlichen Falschangaben oder dem Verschweigen wesentlicher Informationen ist SOMNIAS berechtigt, das Betreuungsverhältnis fristlos zu beenden. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

 

5. Organisation der Betreuung

 

  1. Die Betreuung findet an Schultagen innerhalb der jeweils bekanntgegebenen Zeiten statt. Als Schultage gelten ausschließlich jene Tage, an denen regulärer Unterricht gemäß offiziellem Schulkalender stattfindet. An schulfreien Tagen, pädagogischen Tagen, Konferenzen, Streiktagen, vorzeitigem Unterrichtsende oder sonstigen schulbedingten Ausfällen findet keine Betreuung statt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von SOMNIAS angekündigt wird.
  2. Die Kinder werden – je nach Standort – nach Schulende von einer Betreuungsperson abgeholt oder an einem vereinbarten Treffpunkt übernommen.
  3. Die Hausaufgabenzeit dient der pädagogischen Begleitung und Unterstützung. Es besteht keine Verpflichtung zur vollständigen Kontrolle, Korrektur oder Sicherstellung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder termingerechten Erledigung der Hausaufgaben. Die Verantwortung hierfür verbleibt bei den Erziehungsberechtigten.
  4. Programm- oder Ablaufänderungen aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen bleiben vorbehalten.
  5. Die Durchführung der Nachmittagsbetreuung setzt das Erreichen einer standort- und tagesbezogenen Mindestteilnehmerzahl voraus. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist SOMNIAS berechtigt, die Betreuung an einzelnen Tagen, Zeitfenstern oder insgesamt abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Betreuungseinheiten rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

6. Anwesenheit und Dokumentation

 

  1. Anwesenheitslisten, Abholzeiten und relevante Mitteilungen werden digital geführt.
  2. Maßgeblich sind die im Online-System hinterlegten Daten. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, diese laufend aktuell zu halten.

 

7. Bring- und Abholregelungen

 

  1. Die Abholung des Kindes erfolgt ausschließlich durch die im System angegebenen, abholberechtigten Personen.
  2. Kinder dürfen den Betreuungsort nur dann selbstständig verlassen, wenn hierfür eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt (bei Anmeldung anzugeben).
  3. Nach Verlassen des Betreuungsortes endet die Aufsichtspflicht von SOMNIAS.
  4. Wiederholtes Nichteinhalten der Abholzeiten kann zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses führen.

 

8. Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Beiträge richten sich nach den gebuchten Betreuungstagen und -zeiten.
  2. Die Zahlungspflicht entsteht mit Zustandekommen des Betreuungsvertrages.
  3. Bei Zahlungsverzug ist SOMNIAS berechtigt, das Betreuungsverhältnis auszusetzen oder zu beenden und offene Forderungen rechtlich geltend zu machen.

 

9. Abmeldung und Kündigung

 

  1. Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung gilt verbindlich für das gesamte Schuljahr.
  2. Eine ordentliche Kündigung während des laufenden Schuljahres ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Eine Abmeldung ist nur aus triftigen Gründen möglich (z. B. Schulwechsel, Wegzug, nachweislich schwerwiegende gesundheitliche Gründe).
  4. Die Abmeldung hat ausschließlich schriftlich per E-Mail an info@somnias.it zu erfolgen. Telefonische Abmeldungen sind nicht wirksam.
  5. Bereits angefallene sowie für das Schuljahr vereinbarte Betreuungskosten bleiben geschuldet; eine Rückerstattung erfolgt nicht.
  6. SOMNIAS behält sich vor, in begründeten Einzelfällen aus Kulanz abweichende Regelungen zu treffen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
  7. Krankheitsbedingte oder sonstige kurzfristige Abwesenheiten begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Kostenreduktion. Auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests bleibt der vereinbarte Beitrag geschuldet.

 

10. Haftung

 

  1. SOMNIAS haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  2. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Eltern haften für ihre Kinder.

 

11. Verhaltensregeln und Ausschluss

 

  1. Kinder sind verpflichtet, den Anweisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten.
  2. Bei wiederholtem grobem Fehlverhalten (z. B. Gewalt, Mobbing) kann das Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden.
  3. Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn Erziehungsberechtigte den Ablauf der Betreuung nachhaltig stören.

 

12. Foto- und Mediennutzung

 

  1. Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung können Fotos und Videos für interne Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden.
  2. Ein Widerspruch ist jederzeit schriftlich möglich.

 

13. Datenschutz

 

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO ausschließlich zur Durchführung der Betreuung.
  2. Weitere Informationen unter: https://somnias.it/de/privacy

 

14. Höhere Gewalt / behördliche Anordnungen

 

  1. Bei Ausfall der Betreuung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

 

15. Gerichtsstand und Rechtswahl

 

  1. Es gilt italienisches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Bozen.

 

16. Salvatorische Klausel

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Agb Spielegruppen (Stand: 12.12.2025)

 

1. Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Spielgruppe Prettau der Sozialgenossenschaft SOMNIAS (nachfolgend „SOMNIAS“). 1.2 Die Spielgruppe ist ein eigenständiges Betreuungsangebot und rechtlich getrennt von Sommerprojekten, Nachmittagsbetreuung oder sonstigen Angeboten von SOMNIAS zu betrachten.

     

2. Betreuungszeitraum und Öffnungstage

 

  1. Die Spielgruppe wird in von SOMNIAS festgelegten Zeiträumen angeboten. Die jeweiligen Zeiträume werden im Rahmen der Anmeldung bekanntgegeben.
  2. Soweit die Spielgruppe innerhalb des regulären Schuljahres angeboten wird, findet die Betreuung ausschließlich an regulären Schultagen statt. An schulfreien Tagen, verkürzten Unterrichtstagen, pädagogischen Tagen, Konferenzen, Feiertagen oder sonstigen schulbedingten Ausfällen findet keine Betreuung statt.

 

3. Mindestteilnehmerzahl

 

  1. Die Durchführung der Spielgruppe setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Kindern pro Betreuungstag voraus.
  2. Wird die Mindestteilnehmerzahl an einzelnen Tagen oder insgesamt nicht erreicht, ist SOMNIAS berechtigt, die Betreuung für diese Tage auszusetzen oder einzustellen.
  3. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Betreuungstage rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

4. Anmeldung und Vertragsabschluss

 

  1. Die Anmeldung zur Spielgruppe erfolgt ausschließlich über das von SOMNIAS bereitgestellte Online-Anmeldeportal.
  2. Im Rahmen der Anmeldung wählen die Erziehungsberechtigten die gewünschten Betreuungstage sowie die jeweils benötigten Betreuungszeiten aus.
  3. Es müssen mindestens zwei Betreuungstage pro Woche gebucht werden.
  4. Die bei der Anmeldung ausgewählten Tage, Zeiten und Betreuungsumfänge sind verbindlich.
  5. Der Betreuungsvertrag kommt mit Bestätigung durch SOMNIAS zustande.
  6. Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden unter anderem in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

5. Zahlungspflicht

 

  1. Mit Zustandekommen des Betreuungsvertrages entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Kostenbeteiligung.
  2. Die Kostenbeteiligung wird ausschließlich für jene Betreuungsstunden verrechnet, in denen das Kind tatsächlich anwesend war.
  3. Maßgeblich für die Verrechnung sind die im Betreuungssystem dokumentierten Anwesenheitszeiten.

 

6. Abwesenheit des Kindes

 

  1. Bei Abwesenheit des Kindes – unabhängig vom Grund (z. B. Krankheit, Urlaub, private Gründe) – besteht keine Zahlungspflicht für die nicht in Anspruch genommenen Betreuungsstunden.
  2. Eine darüberhinausgehende Rückerstattung oder Ersatzbetreuung ist ausgeschlossen.

 

7. Abwesenheit der Betreuungsperson

 

  1. Bei krankheitsbedingter oder sonstiger Abwesenheit der Betreuungsperson besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzbetreuung oder Schadenersatz.
  2. Kurzfristige Ausfälle begründen keine Minderung der Kostenbeteiligung.

 

8. Teilnahmevoraussetzungen

 

  1. Das Kind muss gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

 

9. Haftung

 

  1. SOMNIAS haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  2. Für mitgebrachte Gegenstände oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder.

 

10. Foto- und Mediennutzung

 

  1. Im Rahmen der Spielgruppe können Fotos und Videos für interne Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden.
  2. Ein Widerspruch ist jederzeit schriftlich möglich.

 

11. Datenschutz

 

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO ausschließlich zur Durchführung der Betreuung.

 

12. Höhere Gewalt / behördliche Anordnungen

 

  1. Bei Ausfall der Betreuung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

 

13. Gerichtsstand und Rechtswahl

 

  1. Es gilt italienisches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Bozen.

 

14. Salvatorische Klausel

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.